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„Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt“, lautet die Definition auf Wikipedia. Das ursprüngliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1908. 

„Es enthält zwingende Vorschriften, von denen nur zugunsten des Versicherungsnehmers oder sonstiger geschützter Dritter abgewichen werden darf, und legt fest, dass der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles verpflichtet ist, die im Vertrag versprochene Leistung zu erbringen. Der Versicherungsnehmer muss (…) die vereinbarte Versicherungsprämie zahlen. Das Gesetz wurde 2008 grundlegend reformiert; besonders der Verbraucherschutz wurde gestärkt, etwa durch ein generelles Widerrufsrecht sowie Beratungs- und Informationspflichten für die Versicherungsunternehmen“, heißt es im Duden Wirtschaft von A – Z, den die Bundeszentrale für politische Bildung zur Erklärung für das VVG heranzieht.

Der gesamte Text des Versicherungsvertragsgesetzes ist in unterschiedlichen Formaten (HTML, PDF, XML und EPUB) beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie beim Bundesamt für Justiz unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar.

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