Vorsteuerabzug mit VERA für jPdöR
Vorsteuerabzug durch § 2b UStG auch für Städte und Kommunen relevant
Der Vorsteuerabzug als wichtiges Werkzeug im europäischen Mehrwertsteuersystem spielte in der Vergangenheit für viele juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) eine untergeordnete Rolle.
Mit Einführung des § 2b UStG, also spätestens ab dem 01.01.2023, ändert sich die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit vieler von jPdöR erbrachten Leistungen. Dies wiederum wirkt sich auf die Vorsteuerabzugspotenziale der jPdöR aus, welche von der Besteuerung der erbrachten Leistungen abhängen.
Hohe Aufwände in Verbindung mit der Vorsteueraufteilung
In vielen Fällen können Eingangs- und Ausgangsumsätze nicht direkt zugeordnet werden. Insbesondere Kosten für Verwaltung sind im Regelfall mit einer Vielzahl von Ausgangsleistungen verbunden, was die Bestimmung und Anwendung eines Vorsteuerabzugssatzes erschwert.
Die manuelle Zuordnung von Abzugssätzen für Eingangsrechnungen ist sowohl mit hohem Verwaltungsaufwand und somit monetären Kosten als auch mit zahlreichen Fehlerpotenzialen verbunden.
VERA als Upgrade für Ihr TCMS auf der Vorsteuerseite
Mit dem in SAP integrierten Add-On VERA werden differenzierte Abzugssätze über ein Stammdatenmodell automatisiert auf Finanzbuchhaltungsbelege angewendet.
In der Folge wird der Vorsteuerabzug direkt durch das Tool berechnet und gebucht.
Neben der Möglichkeit zusätzliches Vorsteuerpotenzial zu realisieren, bietet VERA durch umfangreiche Auswertungs- und Prüfungsfunktionen eine Compliance-konforme Lösung, welche im privatwirtschaftlichen Sektor deutschlandweit Anerkennung bei Betriebsprüfern genießt. Sie stellt somit die ideale Ergänzung für Ihr TCMS auf der Vorsteuerseite dar.
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