Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister
IKOR GMBH • 9. Juni 2023
1. Präambel
Als Teil der X1F-Gruppe bekennt sich IKOR GmbH (im Folgenden IKOR1) zu den Zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen2 und ist bestrebt sich diesbezüglich stets weiterzuentwickeln. Dabei halten wir uns mindestens an die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir, dass diese die geltenden Gesetze sowie sonstige maßgebliche Bestimmungen einhalten, die an den Orten gelten, an denen sie tätig sind. Sofern eine Lieferung oder Leistung zur Ausfuhr bestimmt ist, muss die Lieferung oder Leistung auch den rechtlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes entsprechen. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass diese sich an international anerkannte Menschenrechts-, Umwelt-, Sozial- und ESG-Standards (Corporate Governance) halten.
Dieser Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil unseres Beschaffungsprozesses. Er dient als Leitfaden, der die sozialen, ökologischen und ethischen Erwartungen an unsere Lieferanten und Dienstleister zusammenfasst.
Die Geschäftsführung von IKOR GmbH
1 IKOR, das sind IKOR GmbH sowie ihre inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften.
2 Die Zehn Prinzipien des Global Compact sind im Anhang aufgelistet.
2. Geltungsbereich
Der Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister wird in der jeweils aktuellen Fassung für die gesamte Laufzeit der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Lieferanten oder Dienstleister wesentlicher Bestandteil und gilt bis auf Weiteres auch für alle künftigen Folgeaufträge, selbst wenn in diesen nicht nochmals auf die Geltung verwiesen wird.
Die jeweils aktuell gültige Fassung des Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister kann hier abgerufen werden: Link einfügen
3. Soziale Verantwortung
3.1 Menschenrechte
Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen3. Wir erwarten, dass auch unsere Lieferanten und Dienstleister diese Werte teilen und sich zu deren Einhaltung verpflichten.
3.2 Verbot der Kinderarbeit
IKOR lehnt jegliche Form von Kinderarbeit ab. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten beachten. Grundlage für das Mindestalter für eine Beschäftigung sind die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Etwaige strengere nationale Regelungen betreffend Kinderarbeit sowie das Mindestalter für die Arbeitsaufnahme sind vorrangig zu beachten.
3.3 Ausschluss von Zwangsarbeit
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister
- Zwangsarbeit in jeglicher Form unterbinden und
- diese weder wirtschaftlich nutzen noch hinnehmen.
Als Zwangsarbeit gilt jede nicht freiwillig erbrachte Arbeits- oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird.
3.4 Faire Arbeitsbedingungen
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister
- die gesetzlichen Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen einschließlich solcher zur Entlohnung, zu Arbeitszeiten und zum Schutz der Privatsphäre einhalten,
- die Zahlung des gesetzlich festgelegten, nationalen Mindestlohns sowie die Einhaltung anwendbarer Tarifverträge gewährleisten und
- die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeiten wahren.
3.5 Vereinigungs- und Meinungsfreiheit
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ihrer Mitarbeiter:innen im Rahmen der jeweils an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze einhalten.
3.6 Diskriminierungsverbot
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister
- alle Menschen und insbesondere ihre Mitarbeiter:innen respektvoll, vorurteils- und diskriminierungsfrei behandeln und
- jedwede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unterlassen.
3.7 Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister Arbeits- und Gesundheitsschutz als integralen Bestandteil in ihre Abläufe einbinden und für ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld ihrer Mitarbeiter:innen sorgen, indem sie die Gesetze und Regeln zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten.
3 https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/
4. Ökologische Verantwortung
4.1 Natürliche Lebensgrundlagen
- sich stetig um den Einsatz und die Optimierung von verbesserten Verfahren in den betrieblichen Abläufen und eingesetzten Technologien bemühen,
- den Umweltschutz hinsichtlich der nationalen gesetzlichen Normen und der inter-nationalen Standards beachten,
- die Umweltbelastungen minimieren, insbesondere die Emission von Treibhausgasen, und den Umweltschutz kontinuierlich verbessern,
- den Einsatz erneuerbarer Ressourcen kontinuierlich verstärken.
4.2 Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
4.3 Umgang mit Energieverbrauch/-effizienz
5. Ethisches Geschäftsverhalten
5.1 Fairer Wettbewerb
Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten und Dienstleister im Umgang mit Wettbewerber:innen, Geschäftspartner:innen und Endkund:innen stets kartellrechtskonform und fair verhalten. Dies bedeutet, dass sie jegliche Verhaltensweisen, die das Ziel verfolgen oder bewirken, den freien und fairen Wettbewerb zu behindern, einzuschränken oder zu verfälschen, unterlassen. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung haben ebenso zu unterbleiben wie der unzulässige Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen.
5.2 Vertraulichkeit / Datenschutz / IT-Sicherheit
5.3 Geistiges Eigentum
5.4 Integrität/Bestechung, Vorteilnahme, Korruptionsbekämpfung
5.5 Geldwäsche
6. Schlussbestimmungen
Unsere Lieferanten und Dienstleistern sind gehalten, ihre Mitarbeiter:innen, Zulieferer und Subunternehmer:innen in geeigneter Form verbindlich zur Einhaltung der Inhalte dieses Verhaltenskodex aufzufordern und bei Bedarf entsprechend zu schulen.
Jeder Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Grundsätze wird von IKOR als eine wesentliche Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung betrachtet. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodexes (z. B. durch Medienberichte) behält sich IKOR unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.
Im Fall schwerwiegender oder kontinuierlicher Verstöße kann die Geschäftsbeziehung beendet werden. Wir gewähren unseren Lieferanten und Dienstleistern eine angemessene Zeit, Verstöße oder Beanstandungen zu beheben.
Grundsätzliche Ansprechpartner:innen für unsere Lieferanten und Dienstleister bzw. deren Mitarbeiter:innen sind die bereits bekannten Geschäftskontakte.
6.1 Umgang mit Verstößen
Hinweise zu Verstößen gegen die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Regelungen können insbesondere procurement@ikor.one abgegeben werden. Hinweise werden vertraulich behandelt. Die Hinweise werden untersucht, bewertet und wo nötig, werden Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet.
7. Anhang
7.1 Die zehn Prinzipien des Global Compact
- Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
- Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
- Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
- Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
- Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
- Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten
- Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
- Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
- Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
- Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.